Erhebung einer Kurabgabe
Information
Mit Beschluss vom 07.012.2006 hat die Gemeindevertretung Middelhagen die Einführung der elektronischen Kurkarte zum 01.04.2007 beschlossen. Die vollständige Kurabgabesatzung liegt zur Einsicht in der Kurverwaltung aus.
Auszug aus der Kurabgabensatzung des Erholungsortes Middelhagen
Kurabgabepflichtig sind alle Personen, die sich im Erhebungsgebiet aufhalten, ohne dort ihren gewöhnlichen Aufenthalt zu haben (ortsfremd). Ortsfremd sind auch Eigentümer oder Besitzer von Wochenendhäusern und Ferienwohnungen, wenn sie die Wohneinheit vorwiegend zu Erholungszwecken nutzen.
Die Kurkarte hat einen Gültigkeitsbereich für Thiessow, Gager, Middelhagen, Göhren, Baabe, Sellin, Binz, Putbus und Sassnitz und gilt für die Angebote der einzelnen Kurverwaltungen. (Bitte beachten Sie, dass dennoch jeder Ort sein eigenes Leistungsspektrum hat).
Die Kurabgabe beträgt in der Zeit vom 01.04. bis 31.5. und vom 01.09. bis 31.10. eines jeden Jahres pro Tag und Person 0,75 €, Kinder und Jugendliche bis 18. Lebensjahr frei
Die Kurabgabe beträgt in der Hauptsaison vom 01.06. bis 31.08. eines jeden Jahres pro Tag und Person 1,50 €, Kinder und Jugendliche bis 18. Lebensjahr frei
Die Jahreskurabgabe beträgt pro Person 40,00 €.
Rentner erhalten keine Ermäßigung, Schwerbehinderte ab 80 % GdB frei, Begleitperson von behinderten Personen mit Eintrag im Schwerbehindertenausweis „B“ frei
Neu ab 2011: Nach ordnungsgemäßer vollständiger Abrechnung der Kurabgabe erhält der Beherberger eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 2 % der von ihm eingezogenen Kurabgabe, und in Höhe von 3 %, wenn er zusätzlich gegenüber der Kurverwaltung Middelhagen die Einziehung über das Lastschriftverfahren erklärt oder am Lastschriftverfahren teilnimmt.
Die Kurabgabe ist eine Bringeschuld der Beherberger. Wer seiner Meldepflicht nicht nachkommt, handelt ordnungswidrig. Wir weisen auf die Einhaltung der Vorschriften, hier §§ 26 und 27 des Meldegesetzes-MV, hinsichtlich der amtlichen Meldepflicht, hin.
Meldescheine erhalten Sie bei uns in der Kurverwaltung zu den Sprechzeiten. Bei auftretenden Fragen und Problemen bzw. zur Einweisung in das Meldescheinsystem sind wir Ihnen jederzeit behilflich. Computer stehen in der Kurverwaltung zur Verfügung.