Erhebung einer Kurabgabe
Information
Mit Beschluss vom 07.012.2006 hat die Gemeindevertretung Middelhagen die Einführung der elektronischen Kurkarte zum 01.04.2007 beschlossen. Die vollständige Kurabgabesatzung liegt zur Einsicht in der Kurverwaltung aus.
Auszug aus der Kurabgabensatzung des Erholungsortes Middelhagen
Kurabgabepflichtig sind alle Personen, die sich im Erhebungsgebiet aufhalten, ohne dort ihren gewöhnlichen Aufenthalt zu haben (ortsfremd).
Ortsfremd sind auch Eigentümer oder Besitzer von Wochenendhäusern und Ferienwohnungen, wenn sie die Wohneinheit vorwiegend zu Erholungszwecken nutzen.
Die Kurkarte hat einen Gültigkeitsbereich für Thiessow, Gager, Middelhagen, Göhren, Baabe, Sellin, Binz, Putbus und Sassnitz und gilt für die Angebote der einzelnen Kurverwaltungen. (Bitte beachten Sie, dass dennoch jeder Ort sein eigenes Leistungsspektrum hat).
Die Kurabgabe beträgt in der Zeit vom 01.04. bis 31.5. und vom 01.09. bis 31.10. eines
jeden Jahres
pro Tag und Person 0,75 €
Kinder und Jugendliche
vom 6. bis 18. Lebensjahr 0,38 €
Die Kurabgabe beträgt in der Hauptsaison vom 01.06. bis 31.08. eines jeden Jahres
pro Tag und Person 1,50 €
Kinder und Jugendliche vom 6. Bis 18. Lebensjahr 0,75 €
Achtung: Rentner erhalten keine Ermäßigung.
Schwerbehinderte ab 80 % erhalten eine Ermäßigung von 20 %
Schwerstbehinderte mit Begleitperson sind befreit. Die Begleitperson erhält eine Ermäßigung von 50 %.
Die Kurabgabe ist eine Bringeschuld der Beherberger. Wer seiner Meldepflicht nicht nachkommt, handelt ordnungswidrig.
Weitere Meldescheine, welche von Ihnen benötigt werden, können dann bei uns in der Kurverwaltung zu den Sprechzeiten in Empfang genommen werden.
Bei auftretenden Fragen und Problemen bzw. zur Einweisung in das Meldescheinsystem sind wir Ihnen jederzeit behilflich. Computer stehen in der Kurverwaltung zur Verfügung.
Kurverwaltung Middelhagen